Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Gästeaufnahmevertrag
I) Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen, gelten für Verträge über die miet weise Überlassung von Ferienwohnungen und Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses Kühne.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnungen oder Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses Kühne, wobei § 549 Absatz 1 Satz 2 BOB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II) Vertragsabschluss, -partner: Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Gäste-haus Kühne zustande. Das Gästehaus Kühne sendet auf Wunsch des Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung zu.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus Kühne gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Alle Ansprüche gegen das Gästehaus Kühne verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungs-verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III) Leistungen, Preise, Zahlung und. Aufrechnung
1) Das Gästehaus Kühne ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses Kühne an Dritte.
3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Das Gästehaus Kühne ist nicht berechtigt die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen auszuweisen.
4) Die Preise können vom Gästehaus Kühne geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Anzahl der Personen der Leistungen des Gästehauses Kühne oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus Kühne dem zustimmt.
5) Rechnungen des Gästehauses Kühne ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gästehaus Kühne ist berechtigt:, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus Kühne berechtigt Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gästehaus Kühne bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6) Das Gästehaus Kühne ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses Kühne aufrechnen oder mindern.
IV) Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen
1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus Kühne geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses Kühne. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gästehauses Kühne zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2) Sofern zwischen dem Gästehaus Kühne und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses Kühne auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus Kühne ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV) Ziffer I Satz 3 des Kunden vorliegt.
3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern bzw. Wohnungen hat das Gästehaus Kühne die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
4) Dem Gästehaus Kühne steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der o. g. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V) Rücktritt des Gästehauses Kühne
1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus Kühne in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses Kühne auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2) Wird eine vereinbarte, oder oben gemäß III Ziffer 6, verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Gästehaus Kühne ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3) Ferner ist das Gästehaus Kühne berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus Kühne nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer oder Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden; – das Gästehaus Kühne begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbe- trieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses Kühne in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthauses Kühne zuzurechnen ist. – ein Verstoß gegen oben I) Ziffer 1 Satz 2 vorliegt.
4) Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses Kühne entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI) Zimmerbereitstellung -übergabe und -rückgabe
1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2) Gebuchte Zimmer und Wohnungen stehen dem Kunden ab 10.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bzw Wohnungen dem Gästehaus Kühne spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus Kühne aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers oder der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende. Nutzung bis 18 Uhr 50% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gästehaus Kühne kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII) Haftung des Gästehauses Kühne
1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gästehaus Kühne die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses Kühne beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gästehauses Kühne steht die eines gesetzlichen Vertreters oder ErfüllungsgehiIfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses “Kühne auftreten, wird das Gästehaus Kühne. bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu. beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2) Soweit dem Kunden eine Garage oder ein Stellplatz auf dem Gasthausparkplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Gästehauses Kühne abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus Kühne nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Gästehauses Kühne. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bist 4 gilt entsprechend.
VIII) Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses Kühne
3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kauf-männischen Verkehr Homberg/Kassel. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses Kühne.
4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim-mungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.